Projekt Beschreibung
Wo findet der Aufsichtsrat und dessen Vorsitzender Informationen zur Hauptversammlung? Das Aktiengesetz enthält keine detaillierte Regelung zur Durchführung der Hauptversammlung, auch nicht zu ihrer Leitung. Ganz genau geregelt ist nur das Einberufungsverfahren (§§ 121–128 AktG). Darüber hinaus gibt es im deutschen Aktiengesetz nur Bestimmungen über das Teilnehmerverzeichnis und die Niederschrift (§§ 129, 130 AktG).
Director’s Channel berichtet daher aus der Praxis und hat dafür die beiden erfahrenen Experten Prof. Dr. Ulrich Noack, Juristische Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, und Prof. Dr. Dirk A. Zetzsche, Fakultät für Rechts-, Wirtschafts,- und Finanzwissenschaften, Université du Luxembourg interviewt. Themen sind unter anderem:
- Vorbereitung und Leitung der Hauptversammlung
- Zusammenspiel Aufsichtsrat und Vorstand
- Teilnahmeverpflichtung
- Übertragung im Internet
- Bericht des Aufsichtsrats
- Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
- Stolperfallen in der HV
Außerdem erfahren Sie mehr über strategisches Aktionärsmanagement:
Wie umgehen mit aktivistischen Aktionären?
Typologie aktivistischer Aktionäre: Was treibt sie? Was wollen Sie?

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